Aufkleber !

Hallo,
klingt blöd - ist aber so - und ist „analog“:

In die Verpackung bitte einfach 2-4 Aufkleber
„Achtung/Info - Kameraüberwachung“
mit reinlegen.

Vielen Dank und weiter so mit einem prima Produkt zu einem fairen Preis !
:pacman:

Aufkleber gibts hier: Aufkleber
Ob so ein Aufkleber Sinn macht , ist ne andere Frage. Und auf privat Grund, braucht man keine Aufkleber :wink:

gruß dietsch

hallo zusammen,
da ich keinen neuen thread öffnen möchte greife ich diese leiche nochmal auf.

  1. gute anregung aufkleber ins paket.:smiley_emoticons_re

nun zu meiner frage.
ich überwache meinen hof , da steht mein auto. nach einem unschönen angriff auf diesen habe ich zur kamera gegriffen.
es ist ausschliesslich mein privatgrund zu sehen darauf habe ich extra geachtet, weil ich weiss das man z.b eine strasse oder nachbars grund nicht mitüberwachen darf.
allerdings bewegen sich auf diesem hof mieter von mir um ihren müll wegzubringen oder manchmal auch um das grundstück zu verlassen. ( es gibt auch einen zweiten eingang zum grundstück der eigentlich der haupteingang ist).
muss ich jetzt aufkleber machen oder nicht. ? es kommt z.b auch der postbote oder zeitungsausträger dort rum.

die orientierungshilfe für ü kameras aus nrw habe ich gelesen werde aber nicht ganz schlau draus .
vl kann mir hier einer etwas verdeutscht das ganze näher bringen.
vielen dank
greetz duff

Hallo, wir haben bei uns (BW) auch Aufkleber angebracht, schaden tun die sicher nicht. Irgendwo habe ich gelesen, dass sich jeder einer Kameraaufnahme entziehen können muss, dazu muss er VOR betreten dieses Bereichs über eine Kameraüberwachung aufgeklärt werden, deshalb am besten an der Grundstücksgrenze ein Aufkleber anbringen. Deine Mieter am besten schriftlich über die Überwachung informieren und Ihnen auch den Grund dafür erklären, dann am besten eine Einverständisserklärung unterschreiben lassen, dann hast auch kein Problem wenn es mal zum Streit kommt.
Die Aufzeichnungen darfst du übrigens nur ein paar Tage aufbewahren danach müssen sie gelöscht / überschrieben werden.

Ich betreibe auf meinem Privatgrundstück 3 Kameras und habe mit Absicht keine Aufkleber angebracht, aus dem einfachen Grund, dass dadurch die Ganoven gewarnt werden, ergründen wo die Dinger sitzen und dann einfach mit ner Spraydose Mattschwarz wiederkommen.

Dieter52… dank der IR-Lämpchen bei Nacht schreien die eh „hallo hier bin ich“ :slight_smile:

zum Thema Aufkleber… Instar hat sogar Metallschilder… liegt bei mir in der Schublade :wink:

Hi,
interessante Idee mit dem Aufkleber, finde ich gar nicht verkehrt einen beizulegen.

Ich habe zum dem Thema eine Weile gegooglet und so wie ich das sehe, sieht das Gesetz vor, dass man einen Hinweis anbringen soll. Die Aufzeichnung stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitesrechte da und auch wenn ich nur mein Privatgrundstück überwache, so muss Besuchern die Mögilchkeit gegeben werden, zu entscheiden, ob sie diesen Persönlichkeitseingriff dulden wollen oder nicht. Diese Entscheidungsmöglichkeit kann aber nur gegeben werden, wenn sie auf den Persönlichkeitseingriff hingewiesen werden, bevor sie von der Kamera erfasst werden.

Soweit mein Laienverständnis zu dieser Sache.

Inwiefern durch ganz offensichtlich angebrachte Kameras, die schon zu erkennen sind, bevor man sich in den Aufnahmebereich begibt, die Notwendigkeit eines Hinweisschildes entfällt, kann ich nicht beurteilen. Ich denke sowas würde auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen.

Servus,

…sieht das Gesetz vor, dass man einen Hinweis anbringen soll.

Welches Gesetz sieht das vor, wo genau steht das.

gruss

Zum Thema Videoüberwachung recht übersichtlich und kurz: https://www.datenschutzbeauftragter-online.de/wp-content/uploads/2008/04/infoblatt-kamerauberwachung.pdf
Die Kenntlichmachung ist in Kapitel IV erwähnt.
Ich würde das aber eher pragmatisch handhaben
Wenn die Überwachung offen gezeigt und erkenntlich gemacht werden soll, dann kommt an jedes Eck eine Hinweistafel mit dem Kamerasymbol z.B. bei Betriebsgelände, Gefahrenbereiche etc. .

Auf dem Privatgrundstück tät/tue ich das nicht kennzeichnen, mögliche Pflicht hin oder her.

gruß taler

Das ist ein INFOBLATT, nix Gesetz.
Daraus ergibt sich keine Pflicht.

gruss

Oh, sogar das höchste Gesetz das wir haben, das Grundgesetz!

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie der Persönlichkeitsschutz ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit). Das Grundgesetz bildet nicht nur Rechte des Bürgers gegenüber des Staates, es verlangt dem Staat ebenfalls ab, diese Rechte zu schützen. Es muss nicht für alles ein extra Gesetz geben in dem wortwörtlich steht „Du musst auf deine Kameraüberwachung hinweisen, eine Zuwiderhandlung wird bestraft mit…“ Manche Rechtsfolgen werden schlicht und ergreifend aus übergeordneten Gesetzen oder aus der ständigen Rechtsprechung abgeleitet.

Also, gem. den o. a. Artikeln des Grundgesetzes hat jeder Mensch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dazu zählt auch die Hoheit darüber zu bestimmen, wann Daten von mir erhoben werden und was mit diesen geschieht. Eine Kameraüberwachung erhebt ganz eindeutig eine ganze Menge Daten von mir, sodass mein Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit eingeschränkt wird. Das eine Kameraüberwachung einen solchen Eingriff darstellt, hat der BGH in einem Urteil bereits klar definiert.

Wer Kameras auf seinem Privatgrundstück aufstellt, tut also erstmal grundsätzlich nichts falsches. Es ist sein Grundstück, er kann es überwachen und sich quasi ebenfalls frei entfalten. Wie o. a. haben andere Menschen aber ebenfalls ein Recht darauf, ihr Persönlichkeitsrecht zu wahren. Um hier einen Konflikt zu vermeiden und andere Personen nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht zu beschneiden, ist ratsam, ein Schild aufzuhängen um den Menschen die Möglichkeit einzuräumen, zu entscheiden, ob sie es gestatten, dass ihre Daten erhoben werden oder nicht.

Die Formulierung „sieht das Gesetz vor“ ist wohl etwas unglücklich gewählt. Es gibt für diesen Fall (noch) kein Gesetz, in dem steht, „du musst aber das und das tun“. Das aber die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen durch eine Videoüberwachung verletzt werden, ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG sowie der Rechtsprechung des BGH in dieser Sache.

Wo kein Kläger, da kein Richter, aber ich denke, wenn dich tatsächlich mal jemand verklagen sollte, weil du ihn ohne sein Wissen aufgezeichnet hast, hat der extrem gute Chancen vor Gericht, dich auf Unterlassung weiterer Aufzeichnen, auf Löschung seiner Daten, auf Anbringen eines Hinweisschildes sowie ggf. Schmerzensgeld und die Prozesskosten zu verklagen. Nicht unbedingt alles davon sondern vielleicht auch nur das ein oder andere, aber das Persönlichkeitsrecht wird hier im Lande hoch angesetzt. Das wird jedes mal eine Einzelfallentscheidung sein, bis die Gerichte davon genug haben und die Politik zu dem Thema ein spezielles Gesetz erlassen will, dass die Videoüberwachung auf Privatgrundstücken regeln soll.

Alle Angaben ohne Gewähr, das hab ich mir aus zahlreichen Artikeln so zusammen gereimt.

Servus,

…ist ratsam, ein Schild aufzuhängen

da stimme ich noch zu.
Aber es ist eben keine Pflicht oder Vorschrift, oder Gesetz.

Andere Formulierung von einer Datenschutz-Beauftragten-Seite:

Handlungsempfehlungen für Videoüberwachung im Privatbereich:
Informieren Sie alle betroffenen Personen, die Ihren überwachten Privat-Bereich betreten könnten,
über das Vorhandensein einer Videoüberwachung z. B. mit einem Hinweisschild.

(Fettdruck durch mich)

Außerdem:
Wer in der Nacht (wo er ein „unbeleuchtetes“ Schild sowieso nicht sehen würde) den Zaun meines
abgeschlossenen Privatgrundstückes überwindet, um dann dort seine Persönlichkeit entfalten zu wollen,
braucht/muss sich danach nicht beschweren, wenn ich zum Schutz meines privaten Eigentums
mein Persönlichkeitsrecht entfalte und ihn dabei anlassbezogen filme.
Und darauf weise ich mit keinem Schild hin.

Auch noch eine schöne Formulierung von einer Jura-Seite:

Das Recht am eigenen Bild schütze als allgemeines Persönlichkeitsrecht nur vor tatsächlich
erfolgten missbräuchlichen Bildaufzeichnungen, nicht aber vor der bloßen Möglichkeit,
unzulässige Abbildungen anzufertigen.

gruss

Also, völlig okay. Es heißt ja nicht umsonst „zwei Juristen drei Meinungen“ (oder in ähnlicher und abgewandelter Form :slight_smile: Ich will das hier auch nicht zu einem Off Topic Thema verkommen lassen, zumal ich selber nur mit Halbwissen aufwarten kann aber ein Gedanke kam mir dennoch:

Warum sollte es keine Pflicht sein? Im Paragrafen für Körperverletzung steht auch nicht „du sollst niemanden schlagen“. Da steht nur, was dir droht, wenn du es doch tust. Die Pflicht, niemandem Schaden zuzufügen, ergibt sich ebenfalls aus dem Grundgesetz, nämlich aus Art 2 Abs. 2 GG (Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit). Da sich aber immer wieder Menschen einen Scheiß um die körperliche Unversehrtheit anderer scheren, hat der Gesetzgeber das Nichtbeachten dieser Rechte des anderen unter Strafe gestellt, mit dem 223 StGB.

Du leitest quasi ab, nur weil die Verletzung der freien Entfaltung der Persönlichkeit mittels Videoüberwachung nicht speziell mit einem Gesetz unter Strafe gestellt ist, besteht diese Pflicht nicht. Das halte ich für falsch. Die Pflicht, die freie Entfaltung der Persönlichkeit anderer nicht zu beeinträchtigen, besteht. Unabhängig davon, ob es dafür eine Strafnorm gibt oder nicht.

Wie jetzt natürlich diese Pflicht genau ausgestaltet werden soll, tja, darüber könnten wir uns stundenlang streiten. Darauf hab ich aber keine Lust und ich denke, du auch nicht :slight_smile: Der eine wird sagen, jeder kann meine Kamera sehen, das reicht. Ein anderer möchte ein Schild aufhängen ein Dritter macht nix. Da es keine Strafnorm dafür gibt, kann ich nicht sagen was notwendig ist und was nicht, das wird in jedem Einzelfall neu entschieden werden müssen.

Und das Beispiel mit dem nächtlichen Hausfriedensbrecher… naja, das ist ja wohl klar. Die Person betritt unbefugt dein Grundstück, Schild hin oder her. Der stört dich in der Entfaltung deiner Persönlichkeit und dagegen darfst du dich natürlich zur Wehr setzen. Mit den gebotenen Mitteln. Aber das Schild hängt ja auch da für Leute, die dir nichts tun wollen. Briefträger, Freunde, Gäste… all solche. Keiner von denen tut dir was, aber der ein oder andere von denen reagiert vielleicht sensibel in Bezug auf seine Daten.